Stellungnahme zum Anstieg der Verfahren an den Verwaltungsgerichten

THEMA

Verfahren an den Verwaltungsgerichten

AUTOR

Für den Vorstand des BDVR
Dr. Karoline Bülow

VERÖFFENTLICHT AM

8. Februar 2026

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Die Verwaltungsgerichte sahen sich im Jahre 2025 einem deutlichen Anstieg insbesondere auch asylgerichtlicher Verfahren ausgesetzt. Nachdem bereits von 2024 auf 2025 ein erheblicher Zuwachs festgestellt worden ist, hat sich diese Entwicklung nochmals verschärft. Hierauf weist der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. (BDVR) hin.

Bei den Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen, in Berlin und im Saarland war ein Anstieg von etwa 20 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. In Bayern betrug der Anstieg knapp 40 %, in Hamburg 50 % und in Sachsen-Anhalt sogar rund 70 %. Das Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Juni 2026 wird die Verfahren im Bereich des Asylrechts weiter erhöhen. Die Klärung zahlreicher neuer und komplexer Rechtsfragen wird weitere Arbeitskraft an den Verwaltungsgerichten binden.

Hinzu treten erhebliche Defizite im Bereich der Digitalisierung. Zwar ist seit Beginn des Jahres 2026 in nahezu allen Bundesländern die elektronische Gerichtsakte eingeführt worden. Diese stellt jedoch im Wesentlichen lediglich die bisherige Papierakte in elektronischer Form dar. Weitergehende Arbeitserleichterungen durch Automatisierungsmodule sind bislang nicht umgesetzt worden. Infolgedessen sind Richterinnen und Richter sowie die Serviceeinheiten weiterhin gezwungen, zahlreiche einfache und repetitive Arbeitsschritte – etwa das Erstellen von Verfügungen und Standardschreiben – manuell vorzunehmen.

Der BDVR appelliert an Bund und Länder, die personelle und sachliche Ausstattung der Verwaltungsgerichte weiter zu stärken, dies auch vor dem Hintergrund des sich bereits gegenwärtig bemerkbar machenden demographischen Wandels. Die Beratungen zur Personalsäule und zur Digitalsäule des Paktes für den Rechtsstaat bieten Anlass, die Verwaltungsgerichte in ihrem Wirken, Rechtsschutz nicht nur im Asylrecht in angemessener Zeit zu gewähren, weiter zu unterstützen. Einen neuerlichen Anstieg der Verfahrenslaufzeiten gilt es unbedingt zu vermeiden, auch um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen funktionierenden Rechtsstaat zu stärken.

Für den Vorstand des BDVR
Dr. Karoline Bülow

Berlin, den 8.02.2026